Ursprünglich galt für das deutsche Reiserecht ein Rechtsrahmen aus dem Jahr 1990. Durch die Umsetzung der EU-Pauschalreiserichtlinie wurde das deutsche Reiserecht geändert. Die Regelungen, die seit dem 01. Juli 2018 gelten, sollen dabei die Spielregeln innerhalb der EU weitgehend vereinheitlichen und den Verbraucherschutz stärken.
Wenn also während der schönsten Wochen des Jahres etwas schief läuft oder der Reiseveranstalter insolvent geht, sind Sie durch die Regelungen optimal geschützt.
Ob es sich bei Ihrer Reise um eine Pauschalreise im Sinne der Richtlinie (EU) 2015/2302 handelt, erfahren Sie vor Buchungsabschluss. In diesem Falle werden Sie explizit über die Absicherung der Reise informiert. Zusätzlich wird Ihnen das sogenannte Formblatt zur Pauschalreise ausgehändigt. In diesem Falle trägt die Berge & Meer Touristik GmbH die volle Verantwortung für die ordnungsgemäße Durchführung der gesamten Pauschalreise.
Zudem verfügt das Unternehmen Berge & Meer Touristik GmbH über die gesetzlich vorgeschriebene Absicherung für die Rückzahlung Ihrer Zahlungen und, falls der Transport in der Pauschalreise inbegriffen ist, zur Sicherstellung Ihrer Rückbeförderung im Fall seiner Insolvenz.